Mobilitätsgarantie in Nordrhein-Westfalen

Bei Verspätungen Taxi oder ICE nutzen:
Die Mobilitätsgarantie im VRS sorgt dafür, dass Sie Ihr Ziel auch bei Verspätungen schnellstmöglich erreichen.

Geltungsbereich:

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt innerhalb der neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife, also auch im VRS, sowie innerhalb des NRW-Tarifs - egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.

Voraussetzungen:

  • Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehr als 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
  • Es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel.

NRW-weite Leistungen der Mobilitätsgarantie:

  • Bei Verspätungen können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen.
  • Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet.
  • Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20,- Euro pro Person erstattet.

Und das gilt im VRS:

  • Wer ein Aktiv60Ticket bzw. ein Monats- oder Formel9Ticket im Abo oder ein JobTicket oder ein GroßkundenTicket besitzt, erhält eine Kostenerstattung von maximal 30,- Euro.

Ausnahmen:

Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.

Das Antragsformular finden Sie hier zum Download

Wichtig:

Fügen Sie unbedingt Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC-/ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.